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   OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85   

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https://dejure.org/1986,2713
OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85 (https://dejure.org/1986,2713)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.1986 - 16 Wx 111/85 (https://dejure.org/1986,2713)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 1986 - 16 Wx 111/85 (https://dejure.org/1986,2713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung; Stimmenthaltung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 698
  • ZMR 1986, 130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81

    Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85
    Die zum Vereinsrecht ergangene Entscheidung des BGH (NJW 82, 1585) gibt keinen Anlaß, der abweichenden Meinung zu folgen, nach der die Mehrheit allein nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen und Enthaltungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle in Rpfleger 73, 271; KG in ZMR 85, 64 [hier: I (152) 111 e] ..).
  • KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77

    Verpflichtung der Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85
    »... Der Senat hält an der bisher in Literatur und Rechtspr. überwiegend vertretenen Auffassung fest, wonach bei Beschlußfassungen der WE [Wohnungseigentümer] Stimmenthaltungen mitzuzählen und als Nein-Stimmen zu werten sind (vgl. [u. a.] KG in NJW 78, 1439 [hier: I (152) 69 b]; OLG Frankfurt in OLGZ 80, 163; BayObLG in Rpfleger 79, 66 ..).
  • KG, 13.06.1984 - 24 W 3937/83

    Versammlung; Wohnungseigentümer; Beschluß; Mehrheit; Stimmenthaltung; Stimmen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85
    Die zum Vereinsrecht ergangene Entscheidung des BGH (NJW 82, 1585) gibt keinen Anlaß, der abweichenden Meinung zu folgen, nach der die Mehrheit allein nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen und Enthaltungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle in Rpfleger 73, 271; KG in ZMR 85, 64 [hier: I (152) 111 e] ..).
  • OLG Frankfurt, 11.02.1980 - 20 W 550/79
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85
    »... Der Senat hält an der bisher in Literatur und Rechtspr. überwiegend vertretenen Auffassung fest, wonach bei Beschlußfassungen der WE [Wohnungseigentümer] Stimmenthaltungen mitzuzählen und als Nein-Stimmen zu werten sind (vgl. [u. a.] KG in NJW 78, 1439 [hier: I (152) 69 b]; OLG Frankfurt in OLGZ 80, 163; BayObLG in Rpfleger 79, 66 ..).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Es sieht sich an einer solchen Entscheidung aber durch die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt vom 11. Februar 1980 (OLGZ 1980, 163, 164) und Köln vom 20. Januar 1986 (NJW-RR 1986, 698 f) gehindert und hat daher die sofortige weitere Beschwerde mit Beschluß vom 15. Januar 1988 dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Wie die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln (OLGZ 1980, 163, 164; ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f), die zur Vorlage geführt haben, bewerten auch andere Instanzgerichte und ein Teil des Fachschrifttums die Stimmenthaltung im Ergebnis als Ablehnung (OLG Celle NJW 1958, 307, 308 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57]; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 146, 149; BayObLG Rpfleger 1979, 66, 67; BayObLG Wohnungseigentümer 1982, 104 LS; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452; Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 47; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 25 WEG Anm. 2 c; Weitnauer, Wohnungseigentümer 1982, 108 ff; Achelis NJW 1975, 1348 f).

    So wird insbesondere aus § 25 Abs. 3 WEG, wonach die Versammlung nur beschlußfähig ist, wenn "die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile ..." vertreten, hergeleitet, daß auch bei der Berechnung der Stimmenmehrheit auf die erschienenen Wohnungseigentümer abzustellen ist, also die Stimmenthaltungen mitzuzählen sind (OLG Köln, ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f; Bärmann/Pick, WEG a.a.O. Rdn. 47; Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Anm. 2 c).

    Die Kritik von Pulte (Rpfleger 1982, 292; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699) [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85], mit seiner Stimmenthaltung wolle das Mitglied zum Ausdruck bringen, daß dem entsprechenden Antrag zur Zeit nicht zugestimmt werden könne, eine erneute spätere Beschlußfassung aber nicht ausgeschlossen sein solle, geht an der Sache vorbei.

    Soweit die gegenteilige Auffassung darauf verweist, daß derjenige, der auf die anstehende Entscheidung einen Einfluß nehmen wolle, den Verhandlungsraum für die Zeit der Abstimmung verlassen könne (vgl. OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699 [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85]; Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Rdn. 2 c; dagegen Ziege NJW 1975, 292; Merle NJW 1978, 1440; Schmid BlGBW 1980, 25, 26), wird ein Abstimmungszwang postuliert, für den es keine Rechtsgrundlage gibt.

    Auch aus der Regelung in § 25 Abs. 3 WEG läßt sich ein Rückschluß auf die Feststellung der in § 25 Abs. 1 WEG erwähnten Stimmenmehrheit nicht ziehen (so aber OLG Köln NJW-RR 1986, 698 f [OLG Köln 20.01.1986 - 16 Wx 111/85]; Bärmann/Pick, WEG a.a.O. § 25 Rdn. 47; Palandt/Bassenge a.a.O. § 25 WEG Anm. 2 c).

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW-RR 1986, 698) läßt sich aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber bei der Frage der Beschlußfähigkeit auf die erschienenen Wohnungseigentümer abstellt, nicht herleiten, daß er auch das Zustandekommen eines Beschlusses von der positiven Mitwirkung einer qualifizierten Mehrheit abhängig machen wollte.

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die abweichende Auffassung des OLG Schleswig verpflichtet den Senat nicht zu einer Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG, weil es sich bei der genannten Entscheidung nicht um eine auf weitere Beschwerde ergangene, sondern ihrerseits um einen Vorlagebeschluß nach § 28 Abs. 2 FGG handelt (BayObLG WE 1991, 293, 294; OLG Frankfurt StAZ 1969, 154, 157; OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699), zumal der BGH zwischenzeitlich eine Entscheidung über die Vorlage des OLG Schleswig abgelehnt hat (FGPrax 1998, 181).
  • OLG Hamm, 25.02.2003 - 15 W 43/03

    Erster Asylantrag nach Anordnung der Sicherungshaft

    Denn bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf handelt es sich nicht um eine auf weitere Beschwerde ergangene Entscheidung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG, sondern um einen nach dieser Vorschrift erlassenen Vorlagebeschluß, der seinerseits keine Vorlagepflicht auslöst (BayObLG WE 1991, 293, 294; OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699; OLG Frankfurt StAZ 1969, 154, 157).
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